AGB - Heile dein ICH
Gültig für Spirituelle - Energetische - Behandlungen vor Ort, als auch für Fernbehandlungen
Allgemeines
Spirituelles - Energetisches - Heilen erzielt oft Verbesserungen, aktiviert die Selbstheilungskräfte und dient dem ganzheitlichen Wohlbefinden des Klienten. Die Tätigkeit von Heile dein Ich, stellt keine Diagnosen und ist kein Ersatz für ärztliche oder therapeutische Behandlung. Der Klient trägt die volle Verantwortung für sein körperliches und psychisches Wohlergehen.
Hinweis: Heile dein ICH verfügt weder über medizinische oder naturkundliche Kenntnisse noch Fertigkeiten. Die Behandlung erfolgt intuitiv, aus dem selbst erlebten Erfahrungsschatz. Daraus schöpft Heile dein ICH ihre Wahrheit und ihr Wissen, welches mit grösster Achtsamkeit, liebevoll zum höchsten Wohle angewendet wird. Dabei ist es unerlässlich, Begrifflichkeiten zu nutzen, in all ihren bekannten Deutungs-und Bewertungskategorien, die für den Klienten zum besseren Verständnis führen.
§ 1 Dienstleistung
Heile dein ICH bietet Behandlungen im spirituellen-energetisch-medialen Sinne an, die weder in der Wissenschaft noch in der Schulmedizin bewiesen sind. Heile dein ICH verhilft dem zu Behandelnden, seine Selbstheilungskräfte wieder zu entdecken oder wieder zu aktivieren, beziehungsweise die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu stärken. Die energetischen Anwendungen sind, obwohl sie effektiv sind, keine klassischen Therapien, wie sie von der Schulmedizin gesehen werden!
§ 2 Heilversprechen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen angewandten Behandlungsmethoden keine Heilung oder Linderung versprochen wird. Die Unterbrechung von ärztlichen Behandlungen sollte auf keinen Fall stattfinden. Die Notwendigkeit einer Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker sollte keinesfalls hinausgeschoben oder ausgesetzt werden.
§ 3 Hinweis zur Behandlung
Alle energetischen Behandlungen können Energien zum Fließen bringen. Heile dein ICH setzt für die Behandlungen eine physische und psychische Belastbarkeit des Klienten voraus. Jeder Klient trägt selbst die Verantwortung für das, was er bekommt und erfährt. Heile dein ICH hat auf das, was sich auf den verschiedenen Ebenen zeigt oder auch nicht, keinen Einfluss.
Der vollständige Ersatz und/oder Abbruch einer ärztlichen Behandlung oder Therapie wird in keinster Weise befürwortet, noch geraten. Sollte ein ärztlicher Rat oder gar eine ärztliche Behandlung notwendig sein, wird Heile dein ICH unverzüglich den Klienten an einen Arzt übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots, es nicht möglich ist, den Klienten zu behandeln.
Der Klient entscheidet frei und selbstverantwortlich, ob eine Sitzung durchgeführt, abgebrochen oder zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird.
Heile dein ICH entscheidet selbstverantwortlich auch zum Wohle des Klienten, ob eine Sitzung durchführbar ist, abgebrochen oder zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt, bzw durchgeführt werden sollte.
Bei einer Besetzung oder dunklen Anhaftung lehnt Heile dein ICH eine energetische Behandlung ab und empfiehlt schamanische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
§ 4 Heilwirkung, Wechselwirkung
Die angebotenen Heilbehandlungen beinhalten kein Versprechen auf Heilwirkung. Heile dein ICH ersetzt weder einen Arzt, Therapeuten, Heilpraktiker, noch einen Apotheker.
Die energetische Arbeit unterstützt und fördert lediglich die Selbstheilungskräfte der Klienten. Somit können sowohl körperliche, geistige als auch seelische Beschwerden positiv beeinflusst werden. Es kann durchaus zu einer kurzfristigen Erstverschlimmerung kommen, die bei Wunsch von Heile dein ICH über Fern-Heil-Meditationen begleitet werden kann.
§ 4 Schweigepflicht
Heile dein ICH ist verpflichtet, alles was sie in ihrer Berufsausübung über den Klienten erfährt, verschwiegen und vertraulich zu behandeln. Nur nach Entbindung der Schweigepflicht durch den Klienten, darf das Klienten Geheimnis offenbart und ggf. Daten herausgegeben werden.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Heile dein ICH handelt zum höchsten Wohle, nach moralischen Werten und ist sich der Verantwortung bewusst. Es werden nur Heilmethoden angewendet, die ihrer Meinung und ihrem Wissensstand nach die einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Methoden zur Linderung und ggf. zur Besserung der Beschwerden beinhalten.
§ 6 Aufklärungspflicht
Heile dein ICH verpflichtet sich, dem Klienten gegenüber in verständlicher Weise vor, während und nach der Behandlung, alles was die Behandlung betrifft, genau zu erklären.
§ 7 Kostenersatz durch die Krankenkassen
Es erfolgt derzeit keine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen für die Behandlungskosten.
§ 8 Honorar/Wertschätzung
Heile dein ICH erlaubt sich, die "Wertschätzung" nach der Behandlung in Bar vor Ort entgegenzunehmen.
§ 9 Ausfall
Die energetische Heilarbeit und die Behandlungen werden terminiert. Das heißt, dass die terminlich vereinbarte Zeit nur und ausschließlich für den Klienten reserviert ist. Sollte es dem Klient oder Heile dein ICH nicht möglich sein, den vereinbarten Termin einhalten zu können, sollte dieser aus gegenseitigem Respekt, wenn möglich spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Dadurch hat Heile dein ICH als auch der Klient die Möglichkeit, die vorgesehene Zeit noch anderweitig einplanen zu können.
Bei Terminabsage seitens Heile dein ICH, erhält der Klient auf Wunsch schnellstmöglich einen Ersatztermin. Im Voraus geleistete Zahlungen werden so schnell als möglich und vollständig zurück gezahlt. Weitere Ansprüche darüber hinaus, können jedoch nicht geltend gemacht werden.
§ 10 Höhere Gewalt
Sollten Ereignisse "Höherer Gewalt" auftreten, so behält sich Heile dein ICH vor, die beauftragte Behandlung um die Dauer der Zeit zzgl. einer angemessenen An- und Vorlaufzeit zu verschieben. Dies wird dem Klienten zeitnah mitgeteilt.
Urteil vom 02.03.2004 im Hinblick auf "Energetisches/Geistiges Heilen":
Geistiges (spirituelles) Heilen ist ohne Heilpraktikererlaubnis möglich:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Methoden geistigen Heilens aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt,
benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
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